FFP2-Pflicht ab 21.12.21

Ab Dienstag, den 21. Dezember 2021, besteht im gesamten Einzelhandel für Kunden/Innen die Pflicht, eine FFP2 Maske zu tragen. Die Corona-Verordnung wird dazu heute entsprechend geändert. Eine Unterscheidung zwischen den Geschäften des täglichen Bedarfs und dem übrigen Einzelhandel wird bei dieser Pflicht nicht mehr vorgenommen. Weitere Informationen findet ihr Hier.